Feldgeschworene Schollbrunn; Neubestellung von zwei weiteren Feldgeschworenen

Nach langer Corona bedingten Pause haben sich die Feldgeschworenen der Gemeinde Schollbrunn am 01.04.2022 wieder zu einer Versammlung getroffen. Sodann teilte der Feldgeschworenen-Obmann, Tobias Pfenning, der Gemeinde mit, dass aufgrund des hohen Altersdurchschnittes der aktiven Mitglieder beschlossen wurde, zwei neue Feldgeschworene zu bestellen. Gleichzeitig wurde von den Feldgeschworenen um die Erhöhung der Anzahl der von jetzigen 4 auf 7 gebeten. In der Gemeinde Schollbrunn sind bisher 5 Feldgeschworene bestellt. Davon sind 4 Feldgeschworene aktiv und 1 Feldgeschworener passiv.
Von links: Feldgeschworener-Obmann Tobias Pfenning, Alexander Haas, Sabine Krebs-Aulbach und der zweite Bürgermeister Jürgen Geis

Aus der Mitte der Feldgeschworenen wurden Frau Sabine Krebs-Aulbach und Alexander Haas als weitere neue Feldgeschworene vorgeschlagen. Beide haben sich bereit erklärt das Amt des Feldgeschworenen zu übernehmen.

In der Gemeinderatssitzung am 13.04.2022 wurden vom zweiten Bürgermeister Jürgen Geis den neuen Feldgeschworenen der Amtseid abgenommen und das Feldgeschworenengesetz ausgehändigt.

Bürgermeister Geis freut sich über den Zuwachs in den Reihen der Feldgeschworenen, vor allem darüber, dass nun auch die Zwieselmühle vertreten ist und durch die Verstärkung der Grenzgänger der Altersdurchschnitt bedeutend gesenkt wird.  “Es ist wichtig, dass sich neue junge Feldgeschworene für dieses Ehrenamt zur Verfügung gestellt haben”, dankt er den Beiden.

Das Amt des Feldgeschworenen ist das älteste bekannte Ehrenamt in Bayern und ein Amt auf Lebenszeit. Feldgeschworene oder „Siebener“ genannt, sind seit Jahrhunderten Hüter der Grenzen und Mittler bei Grenzstreitigkeiten. Bei Abmarkungen in Gemeindegebieten arbeiten sie eng mit Vermessungsbeamten zusammen. Feldgeschworene wirken bei der Kennzeichnung von Grundstücksgrenzen mit, setzen Grenzsteine höher und tiefer, wechseln beschädigte Grenzzeichen aus oder entfernen sie. Die Eidesformel (§5 Abs. 1 FO) lautet: “Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen, gewissenhafte und unparteiische Erfüllung meiner Amtspflichten, Verschwiegenheit und zeitlebens Bewahrung des Siebener Geheimnisses – (so wahr mir Gott helfe). In das Amt des Feldgeschworenen wird man für ein Leben lang berufen.