Rechtlerholz
Die im Spessart bestehenden Holzrechte wurden durch den Vergleich vom 13. Dezember 1866 in mehrere Arten gegliedert: „Ur- und Leseholz“, „Stockholz“, „Windfall-, Schneedruck- und Eisbruchholz“, „Pflug- oder Rüsterholz“, „Bauholz“ sowie „Oberholz“. Ihren Ursprung haben diese Ansprüche in einer Zeit großer Not, als es in der Region weder Öl noch Kohle zum Heizen gab und Holz eine existenzielle Ressource darstellte.
Die Spessarter Forstrechte sind Nutzungsrechte im Gebiet des Bayer. Staatswaldes (für Schollbrunn im Forstwirtschaftsbetrieb Rothenbuch auf 10.460 ha berechtigt).
Die Rechte sind Bedarfsrechte, zum Nachweis sind die genutzten Holzmengen an die jeweilige Gemeinde zu melden.
Gesetzliche Grundlage: Gesetz über Forstrechte v. 03.04.1958
Welche Rechte bestehen?
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Bauholzrecht
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Recht zum Bezug des Bauholzes für Neubauten oder für Reparaturen an Gebäuden aus den nächstgelegenen Staatswaldungen wo dieses Holz vorkommt. Das Holz muss zum vollen Preis gekauft werden. (Volle Forsttaxe); die Abgabe kann, sofern nicht genügend geeignetes Holz in einem Jahr anfällt auch auf bis zu drei Jahre gestreckt werden.
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Stockholzrecht
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Dürres Stockholz
Das Ausüben des Rechts soll ohne Nachteil für den Wald geschehen
Zeitraum Dienstag und Freitag, außerhalb der Waldschlusszeit (01.05. – 31.07.) Zugelassenes Werkzeug: Keine Einschränkungen.
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Windfall-, Schnee- und Eisdruckholz-Recht
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Stangen, Oberholz und sonstiges Holz, welches sich nicht zu Klafter-, Bau- oder Nutzholz eignet.
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d. h. Holz, das kürzer ist als 88 cm ist oder weniger als 4,4 cm Durch-messer in der Mitte hat.
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bei Einzelanfällen, d. h. weniger als 0,78 rm (Raummeter), die weiter als 150 Schritt (= rd. 100 m) auseinander liegen; auch das gesamte Klafterholz (=Brennholz) d. h. länger als 88 cm und stärker als 4,4 cm.
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Keine Einschränkung zum Zeitraum, Waldort oder Werkzeug
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Ur- und Leseholzrecht
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von Natur ausgeschiedenes, zu Boden liegendes dürres Ast- und Gip-felholz
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faule, nicht keilhaltige Stämme und Stammteile
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stehende dürre Stangen mit einem Durchmesser von max. 3 Dezimal-zoll (7,3 cm), 1,5 Schuh (44 cm) über dem Boden gemessen.
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Zeitraum: Dienstag und Freitag, außerhalb der Waldschlusszeit
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Zugelassenes Werkzeug: Handbeile
Es dürfen keine Durchforstungen in Buchen- und Eichenbeständen unter 60
Jahren und in Nadelholz und gemischten Beständen unter 30 Jahren
vorgenommen werden.
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Oberholzrecht (Rechtsbeschrieb von 1869)
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Stangen- und Reisigholz welches sich
▪ nicht zu Scheit-, Prügel- oder Astholz in die Klafter
▪ und nicht zu Nutz- oder Bauholz eignet
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d. h. Holz, das kürzer als 88 cm und der Mittlere Durchmesser kleiner 4,4 cm ist.
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Reisig zum Schutz der Kulturen soll später überlassen werden.
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Zeitraum: Nutzungsfrist: drei Wochen nach Vollendung der Hiebe an den Holztagen Dienstag und Freitag
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Waldorte: vollendete Hiebe
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Werkzeuge: de facto keine Einschränkung
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Erleichtertes Oberholzrecht
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Vereinbarung zwischen Staatsforstverwaltung und Verband der
Spessartforstberechtigten e. V. 1978
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Alles zu dem Zeitpunkt im Hieb liegende unaufgearbeitete Holz bis zur Höhe des Eigenbedarfs (kein maximaler Durchmesser)
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d. h. vom Forstbetrieb / Selbstwerber darf kein Holz kleiner 4,5 cm
Mittendurchmesser vorher aufgearbeitet werden
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Nutzungsfrist: 2x3 Wochen zwischen 15.11. und 30.04., jeweils dienstags, freitags und samstags
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Waldorte: freigegebene Hiebe (grundsätzlich sind alle fertiggestellten Hiebe freizugeben!)
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Werkzeuge: keine Einschränkungen
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Befahren: Di, Fr, Sa – befahren der gesperrten Wege mit Kfz, Schleifen und Fahren in Hieben nur auf Rückegassen
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Holzabfuhr: innerhalb der Nutzungsfrist mit Kfz
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Selbstwerbereinsatz in Hieben:
▪ Einschlag / Aufarbeitung durch Selbstwerber möglich (wenn keine
Verzögerung / Schmälerung des Oberholzbezugs)
▪ Keine Freigabe von Rechtholz (d. h. kleiner 4,5 cm)
▪ Selbstwerbung und Abfuhr muss in freigegebenen Hieben vor der
Ausübungsfrist abgeschlossen sein
Wer darf die Holzrechte ausüben?
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Alle Einwohner der berechtigten Gemeinden und Höfe
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Nur für den Eigengebrauch mit vorhandener Feuerstätte
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Nur von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang
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Transport auch durch Beauftragte möglich
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Bei Streitigkeiten und Unklarheiten können sich die Rechtler an die Gemeindeverwaltung Schollbrunn wenden oder an den Spessart-rechtlerverband. Hier erhält man Hilfe und Auskünfte.
Gemeinde Schollbrunn
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